Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Verarmung des Schenkers: Rückforderung dient der eigenen Absicherung.

Eine großzügige Übertragung kann später teilweise zurückgefordert werden, wenn der eigene angemessene Unterhalt nicht mehr gesichert ist.

Kurz gesagtDer Rückforderungsanspruch reicht grundsätzlich nur so weit, wie das Geschenk zur Deckung des Bedarfs benötigt wird.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 17. April 2018 · X ZR 65/17

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Folgen hat es, wenn der Schenker nach einer Vermögensübertragung seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte den Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB und seine bedarfsbezogene Begrenzung. Bei unteilbaren Gegenständen kann ein wertmäßiger Ausgleich in Betracht kommen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vor einer Schenkung sollten Liquidität, Pflege- und Unterhaltsrisiken, Nutzungsrechte sowie vertragliche Rückforderungsgründe durchgerechnet werden. Die eigene Absicherung hat Vorrang vor endgültiger Vermögensentäußerung.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.