Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge planen
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können persönliche und wirtschaftliche Ziele verbinden. Damit die Gestaltung dauerhaft trägt, sollten Absicherung und spätere erbrechtliche Folgen gemeinsam betrachtet werden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Vermögen und Ziel bestimmen
Klären Sie, was übertragen werden soll, wer begünstigt wird und welche familiären oder wirtschaftlichen Ziele bestehen.
- 02
Eigene Absicherung festlegen
Nutzungsrechte, Rückforderungsrechte und laufender Versorgungsbedarf sollten vor einer Übertragung bedacht werden.
- 03
Folgen abstimmen
Pflichtteil, Ausgleich unter Abkömmlingen, bestehende Verfügungen und mögliche steuerliche Fragen müssen zusammen betrachtet werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Übersicht über das zu übertragende Vermögen
- Grundbuchauszüge oder Vertragsunterlagen
- bestehende Testamente, Erbverträge und frühere Schenkungsverträge
- Übersicht über Angehörige und gewünschte Absicherung
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Kann ich mir bei einer Übertragung Rechte vorbehalten?
Je nach Gestaltung kommen beispielsweise Nutzungs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte in Betracht. Inhalt und Folgen sollten genau auf das Ziel abgestimmt werden.
Werden Schenkungen später beim Erbe berücksichtigt?
Das kann je nach Gestaltung und Familienkonstellation unterschiedlich sein. Ausgleichs-, Anrechnungs- und Pflichtteilsergänzungsfragen sollten ausdrücklich geregelt werden.
Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?
Rückforderungsrechte können sich aus dem Vertrag oder in besonderen gesetzlichen Fällen ergeben, etwa bei Verarmung oder grobem Undank. Voraussetzungen und Fristen sind sorgfältig zu prüfen.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Grober Undank verlangt eine Gesamtwürdigung
Nicht jede Enttäuschung rechtfertigt den Widerruf; entscheidend sind Schwere der Verfehlung und erkennbare undankbare Gesinnung.
Rückforderung bei grobem Undank bleibt Ausnahme
Der Widerruf einer Schenkung setzt eine objektiv schwere Verfehlung und eine subjektiv undankbare Haltung voraus.
Verarmung des Schenkers begrenzt die Schenkung
Kann der Schenker seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann ein Rückforderungsanspruch bis zum Wert des Geschenks bestehen.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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