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Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Was gilt bei ausbleibender Zahlung?

Die Entscheidung behandelt den Aufhebungsvertrag als Vertrag mit gegenseitigen Pflichten und die Folgen einer nicht gezahlten Abfindung.

Kurz gesagtEine vereinbarte Abfindung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses können rechtlich eng miteinander verbunden sein.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 10. November 2011 · 6 AZR 342/10

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Bedeutung hat die vereinbarte Abfindungszahlung, wenn ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht behandelt einen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung grundsätzlich als gegenseitigen Vertrag. Im entschiedenen Fall ging es um die besonderen Folgen eines Rücktritts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte nicht nur die Höhe der Abfindung prüfen, sondern auch Fälligkeit, Absicherung, Ausgleichsklauseln und mögliche Insolvenzrisiken. Die Folgen einer Nichtzahlung sind stark einzelfallabhängig.

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Weiterführende Informationen

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