Erste Orientierung

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben. Vor einer Unterschrift sollten Inhalt, wirtschaftliche Folgen und Alternativen sorgfältig eingeordnet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Entwurf nicht unter Zeitdruck unterschreiben

    Bitten Sie um Bedenkzeit und bewahren Sie den vollständigen Vertragsentwurf auf.

  2. 02

    Ziele und Folgen zusammentragen

    Wichtig sein können unter anderem Beendigungstermin, Vergütung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und die persönliche finanzielle Planung.

  3. 03

    Den Entwurf konkret prüfen lassen

    Erst eine Prüfung des Wortlauts und Ihrer Ausgangssituation ermöglicht eine verlässliche Einschätzung.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vollständiger Entwurf des Aufhebungsvertrags
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • aktuelle Abrechnungen
  • gegebenenfalls vorangegangene Schreiben des Arbeitgebers

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann ich später noch zurücktreten?

Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, lässt sich nur anhand der konkreten Vereinbarung und Umstände beurteilen.

Warum ist eine Prüfung vor Unterschrift wichtig?

Ein Aufhebungsvertrag regelt häufig mehrere Folgen gleichzeitig. Eine einzelne Formulierung kann für die weitere berufliche und wirtschaftliche Situation erheblich sein.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben