Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Digitaler Nachlass: Online-Konten gehen grundsätzlich auf Erben über.

Der Tod beendet nicht automatisch die vertraglichen Beziehungen zu sozialen Netzwerken.

Kurz gesagtErben können grundsätzlich Zugang zum Benutzerkonto und den dort gespeicherten Kommunikationsinhalten verlangen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 12. Juli 2018 · III ZR 183/17

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Geht der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks mit den gespeicherten Inhalten auf die Erben des Kontoinhabers über?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bejahte den Übergang nach den Regeln der Gesamtrechtsnachfolge. Weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch Fernmeldegeheimnis oder Datenschutz standen dem Zugang der Erben grundsätzlich entgegen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Zum Nachlass gehören auch digitale Vertragsbeziehungen. Online-Konten, Endgeräte, Zugangsdaten und gewünschte Regelungen zum digitalen Nachlass sollten bei Vorsorge und Nachlassaufnahme berücksichtigt werden.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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Weiterführende Informationen

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