Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Erbfall und Nachlass geordnet klären
Nach einem Erbfall müssen persönliche Belange und rechtliche Schritte gleichzeitig bewältigt werden. Eine strukturierte erste Übersicht schafft Sicherheit für das weitere Vorgehen.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Verfügungen und Urkunden sichern
Suchen und sichern Sie Testamente, Erbverträge, Sterbeurkunde und wichtige familienrechtliche Unterlagen.
- 02
Nachlass überblicken
Erfassen Sie Konten, Immobilien, Verträge, sonstige Vermögenswerte und mögliche Verbindlichkeiten.
- 03
Erbenstellung und Fristen klären
Prüfen Sie, wer als Erbe in Betracht kommt und ob kurzfristige Entscheidungen oder Anträge erforderlich sind.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Sterbeurkunde und vorhandene Verfügungen von Todes wegen
- Personenstandsurkunden
- Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- bisherige Schreiben von Gericht, Banken, Versicherungen oder Miterben
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht in jedem Fall. Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt von der Nachweislage und dem jeweiligen Zweck ab.
Was geschieht mit einem aufgefundenen Testament?
Ein aufgefundenes Testament ist beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern und sollte nicht zurückgehalten werden.
Gehören Online-Konten zum Nachlass?
Vertragliche Positionen und digitale Inhalte können grundsätzlich auf Erben übergehen. Zugangsdaten und Anbieterbedingungen sollten deshalb frühzeitig gesichert und geprüft werden.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Auch digitale Konten können vererbt werden
Der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks geht grundsätzlich auf die Erben über; der digitale Nachlass gehört zur Bestandsaufnahme.
Was in einem Erbschein steht
Der Erbschein weist die Erbenstellung aus; der konkrete Berufungsgrund wird grundsätzlich nicht aufgenommen.
Erbscheinsantrag trotz fehlender Beweismittel
Kann ein Antragsteller bestimmte Beweismittel unverschuldet nicht angeben, ist der Erbscheinsantrag nicht allein deshalb unzulässig.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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