Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Teilauseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft kann fortbestehen.

Das Ausscheiden einzelner Miterben beendet nicht zwingend die gesamte Erbengemeinschaft.

Kurz gesagtErbteile ausgeschiedener Miterben können den verbleibenden Beteiligten im Verhältnis ihrer Anteile anwachsen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 27. Oktober 2004 · IV ZR 174/03

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Folgen hat es, wenn einzelne Miterben gegen Abfindung aus einer im Übrigen fortbestehenden Erbengemeinschaft ausscheiden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte die Möglichkeit einer personellen Teilauseinandersetzung. Die Anteile der Ausscheidenden wachsen den verbleibenden Miterben an, ohne dass alle Nachlassgegenstände verteilt werden müssen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Eine Abschichtungs- oder Teilauseinandersetzungsvereinbarung muss klar benennen, wer ausscheidet, welche Abfindung gezahlt wird und wie Rechte, Schulden und verbleibende Quoten behandelt werden.

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