Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Erbengemeinschaft geordnet auseinandersetzen
Mehrere Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinschaftlich verwalten. Eine transparente Bestandsaufnahme und klare Ziele erleichtern eine tragfähige Verteilung.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Nachlass und Beteiligte erfassen
Stellen Sie Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Miterben und bestehende Verfügungen vollständig zusammen.
- 02
Nutzung und Verwaltung klären
Prüfen Sie laufende Kosten, Einnahmen und notwendige Maßnahmen für Immobilien, Konten oder andere Nachlasswerte.
- 03
Verteilung vorbereiten
Bewertungen, Ausgleichszahlungen und mögliche Veräußerungen sollten nachvollziehbar abgestimmt und dokumentiert werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Testament, Erbvertrag oder Erbschein
- Nachlassverzeichnis
- Konto-, Immobilien- und Bewertungsunterlagen
- Korrespondenz und bisherige Absprachen der Miterben
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Kann ein Miterbe allein über Nachlassgegenstände verfügen?
Über einzelne Nachlassgegenstände kann grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Mitwirkung der Erbengemeinschaft verfügt werden.
Muss eine Immobilie verkauft werden?
Nicht zwingend. Je nach Einigung kann sie übernommen, gemeinsam gehalten oder veräußert werden; wirtschaftliche und rechtliche Folgen sollten vorher geprüft werden.
Kann ein Miterbe Ansprüche für den Nachlass verfolgen?
Bestimmte Nachlassansprüche kann ein Miterbe im eigenen Namen zugunsten aller Erben geltend machen. Ob dies im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, sollte geprüft werden.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Miterben müssen an ordnungsgemäßer Verwaltung mitwirken
Auch der Verkauf eines Nachlassgrundstücks kann eine notwendige Verwaltungsmaßnahme sein, wenn er wirtschaftlich vernünftig ist.
Teilauseinandersetzung beendet nicht zwingend alles
Scheidet ein Miterbe einvernehmlich aus, können seine Anteile den verbleibenden Miterben anwachsen, während die Gemeinschaft fortbesteht.
Ein Miterbe kann Nachlassansprüche sichern
Ein einzelner Miterbe kann grundsätzlich Leistung an alle Erben verlangen und dadurch Nachteile durch Untätigkeit anderer abwenden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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