Erste Orientierung

Erbengemeinschaft geordnet auseinandersetzen

Mehrere Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinschaftlich verwalten. Eine transparente Bestandsaufnahme und klare Ziele erleichtern eine tragfähige Verteilung.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Nachlass und Beteiligte erfassen

    Stellen Sie Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Miterben und bestehende Verfügungen vollständig zusammen.

  2. 02

    Nutzung und Verwaltung klären

    Prüfen Sie laufende Kosten, Einnahmen und notwendige Maßnahmen für Immobilien, Konten oder andere Nachlasswerte.

  3. 03

    Verteilung vorbereiten

    Bewertungen, Ausgleichszahlungen und mögliche Veräußerungen sollten nachvollziehbar abgestimmt und dokumentiert werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Testament, Erbvertrag oder Erbschein
  • Nachlassverzeichnis
  • Konto-, Immobilien- und Bewertungsunterlagen
  • Korrespondenz und bisherige Absprachen der Miterben

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann ein Miterbe allein über Nachlassgegenstände verfügen?

Über einzelne Nachlassgegenstände kann grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Mitwirkung der Erbengemeinschaft verfügt werden.

Muss eine Immobilie verkauft werden?

Nicht zwingend. Je nach Einigung kann sie übernommen, gemeinsam gehalten oder veräußert werden; wirtschaftliche und rechtliche Folgen sollten vorher geprüft werden.

Kann ein Miterbe Ansprüche für den Nachlass verfolgen?

Bestimmte Nachlassansprüche kann ein Miterbe im eigenen Namen zugunsten aller Erben geltend machen. Ob dies im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, sollte geprüft werden.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.