Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Fehler des Verwalters: Gegen wen richtet sich der Anspruch?

Seit der WEG-Reform ist die Gemeinschaft zentrale Anspruchsgegnerin, wenn ein Eigentümer durch eine Pflichtverletzung des Verwalters betroffen ist.

Kurz gesagtDer Verwaltervertrag entfaltet grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zugunsten des einzelnen Wohnungseigentümers.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 5. Juli 2024 · V ZR 34/24

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann ein einzelner Wohnungseigentümer wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters unmittelbar Schadensersatz vom Verwalter verlangen?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH verneinte einen unmittelbaren vertraglichen Anspruch. Nach dem seit Dezember 2020 geltenden Recht bestehen entsprechende Ansprüche des einzelnen Eigentümers grundsätzlich gegenüber der Gemeinschaft.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vor einer Anspruchserhebung ist zu klären, welche Pflicht verletzt wurde, welcher Schaden entstand und gegen wen vorzugehen ist. Eine falsche Anspruchsrichtung kann Zeit und Kosten verursachen.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Wohnungseigentum im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.