Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
WEG-Beschlüsse und Eigentümerfragen prüfen
Bei Wohnungseigentum greifen Teilungserklärung, Beschlüsse und gesetzliche Regeln ineinander. Besonders bei einem streitigen Beschluss ist eine vollständige und frühe Prüfung wichtig.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Beschluss und Versammlungsunterlagen sichern
Beschlusssammlung, Einladung, Tagesordnung, Protokoll und Datum der Beschlussfassung sollten vollständig vorliegen.
- 02
Gemeinschaftsordnung und Vorgeschichte prüfen
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftspläne und frühere Beschlüsse können für die Einordnung entscheidend sein.
- 03
Fristen und Ziel festlegen
Es ist zu klären, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist oder eine Beschlussklage rechtzeitig vorbereitet werden muss.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Einladung, Tagesordnung und Versammlungsprotokoll
- genauer Wortlaut des Beschlusses und Datum der Beschlussfassung
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Wirtschaftsplan, Abrechnung, Angebote oder sonstige Unterlagen zum Streitpunkt
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wie kann ein Beschluss gerichtlich überprüft werden?
Nach § 44 WEG kann ein Wohnungseigentümer insbesondere Anfechtungs-, Nichtigkeits- oder Beschlussersetzungsklage erheben. Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Welche Fristen gelten für die Anfechtung?
Nach § 45 WEG muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.
Welche Unterlagen sind außer dem Protokoll wichtig?
Häufig sind auch Einladung, Tagesordnung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die dem Beschluss zugrunde liegenden Angebote oder Abrechnungen erforderlich.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Bauliche Veränderung und privilegierte Maßnahmen
Die Gemeinschaft kann bauliche Veränderungen grundsätzlich beschließen; bei privilegierten Maßnahmen ist die Angemessenheit nur ausnahmsweise zu verneinen.
Entscheidungen auf den Verwalter übertragen
Die Eigentümer dürfen Verwaltungsentscheidungen delegieren; bei Erhaltungsmaßnahmen sollte die Gemeinschaft die Grundentscheidung selbst treffen.
Ansprüche wegen Fehlern des Verwalters
Nach neuem WEG richten sich Ansprüche des einzelnen Eigentümers wegen Verwalterpflichtverletzungen grundsätzlich gegen die Gemeinschaft.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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