Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Werkstattrisiko: Nicht jede Mehrposition fällt dem Geschädigten zur Last.

Wer sein Unfallfahrzeug einer Fachwerkstatt übergibt, kann deren Arbeitsweise regelmäßig nicht vollständig kontrollieren.

Kurz gesagtNicht erkennbare Mehrkosten der Werkstatt bleiben grundsätzlich im Risikobereich des Schädigers; bei unbezahlten Rechnungen ist der Zahlungsweg besonders zu beachten.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 16. Januar 2024 · VI ZR 253/22

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wer trägt überhöhte oder tatsächlich nicht ausgeführte Reparaturpositionen, wenn der Geschädigte die Fachwerkstatt sorgfältig ausgewählt hat?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH ordnete das Werkstattrisiko grundsätzlich dem Schädiger zu. Bei noch unbezahlter Rechnung kann der Geschädigte unter diesen Grundsätzen jedoch regelmäßig Zahlung an die Werkstatt und nur Zug um Zug gegen Abtretung eigener Ansprüche verlangen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Gutachten, Reparaturauftrag, Rechnung und Zahlungsstand gehören gemeinsam geprüft. Vor einer Klage muss geklärt sein, ob Zahlung an den Geschädigten oder unmittelbar an die Werkstatt verlangt werden kann.

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