Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Unfallschäden vollständig erfassen
Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um die sichtbare Fahrzeugbeschädigung. Haftung, Reparaturweg und weitere Schadenspositionen sollten anhand der Unterlagen und der konkreten Nutzungssituation gemeinsam betrachtet werden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Unfallhergang und Beteiligte dokumentieren
Sichern Sie Fotos, Unfallbericht, Zeugen- und Versicherungsdaten sowie alle Schreiben zum Ablauf.
- 02
Fahrzeugschaden fachlich feststellen lassen
Je nach Schadensbild können Kostenvoranschlag oder Gutachten die Grundlage für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand und Wertminderung bilden.
- 03
Weitere Schadenspositionen geordnet prüfen
Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und sonstige Aufwendungen werden anhand der tatsächlichen Umstände eingeordnet.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Unfallbericht, Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen
- Versicherungsdaten, Aktenzeichen und bisheriger Schriftverkehr
- Gutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung
- Belege zu Mietwagen, Abschleppen und weiteren unfallbedingten Aufwendungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wer haftet nach einem Verkehrsunfall?
Nach § 7 StVG haftet grundsätzlich der Halter für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen hängt die Verteilung insbesondere von den Verursachungsbeiträgen ab.
Welche Aufgabe hat der Schadensersatz?
§ 249 BGB zielt darauf, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Welche Geldbeträge dafür erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Schadensposition.
Muss ich ein Angebot der Versicherung sofort annehmen?
Nein. Vor einer abschließenden Erklärung sollte geprüft werden, ob Haftungsquote und alle erstattungsfähigen Positionen nachvollziehbar berücksichtigt sind.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Werkstattrisiko bleibt grundsätzlich beim Schädiger
Nicht erkennbare Mehrkosten der Werkstatt werden dem Geschädigten nicht ohne Weiteres zugerechnet; bei unbezahlter Rechnung gelten Besonderheiten für den Zahlungsweg.
Sachverständigenkosten aus Sicht des Geschädigten beurteilen
Für die Erforderlichkeit kommt es auch auf Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten bei der Beauftragung an.
Restwert grundsätzlich am regionalen Markt ausrichten
Der Geschädigte muss sein Unfallfahrzeug regelmäßig nicht selbst über besondere Internet-Restwertbörsen vermarkten.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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