Erste Orientierung

Unfallschäden vollständig erfassen

Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um die sichtbare Fahrzeugbeschädigung. Haftung, Reparaturweg und weitere Schadenspositionen sollten anhand der Unterlagen und der konkreten Nutzungssituation gemeinsam betrachtet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Unfallhergang und Beteiligte dokumentieren

    Sichern Sie Fotos, Unfallbericht, Zeugen- und Versicherungsdaten sowie alle Schreiben zum Ablauf.

  2. 02

    Fahrzeugschaden fachlich feststellen lassen

    Je nach Schadensbild können Kostenvoranschlag oder Gutachten die Grundlage für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand und Wertminderung bilden.

  3. 03

    Weitere Schadenspositionen geordnet prüfen

    Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und sonstige Aufwendungen werden anhand der tatsächlichen Umstände eingeordnet.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Unfallbericht, Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen
  • Versicherungsdaten, Aktenzeichen und bisheriger Schriftverkehr
  • Gutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung
  • Belege zu Mietwagen, Abschleppen und weiteren unfallbedingten Aufwendungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wer haftet nach einem Verkehrsunfall?

Nach § 7 StVG haftet grundsätzlich der Halter für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen hängt die Verteilung insbesondere von den Verursachungsbeiträgen ab.

Welche Aufgabe hat der Schadensersatz?

§ 249 BGB zielt darauf, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Welche Geldbeträge dafür erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Schadensposition.

Muss ich ein Angebot der Versicherung sofort annehmen?

Nein. Vor einer abschließenden Erklärung sollte geprüft werden, ob Haftungsquote und alle erstattungsfähigen Positionen nachvollziehbar berücksichtigt sind.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Verkehrsrecht

Nach einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Anwaltskosten abhängig von Haftung und Haftungsquote erstattungsfähig sein.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

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