Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Schenkungswiderruf: Grober Undank verlangt eine schwere Verfehlung.

Nicht jeder familiäre Konflikt trägt den Widerruf einer bereits vollzogenen Schenkung.

Kurz gesagtErforderlich sind objektiv erhebliches Fehlverhalten und eine subjektiv undankbare Gesinnung.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 13. November 2012 · X ZR 80/11

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen werden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH verlangte eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Die Schwere der Verfehlung, Anlass, Beziehung der Beteiligten und erkennbare Gesinnung müssen zusammen betrachtet werden.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vor einem Widerruf sollten Schenkungsvertrag, konkrete Vorfälle, Kommunikation und Beweise geordnet werden. Vertragliche Rückforderungsrechte können daneben eigenständig relevant sein.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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Weiterführende Informationen

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