Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Zugewinnausgleich: Die gesetzlichen Stichtage zählen.

Für Auskunft und Berechnung des Zugewinns gibt das Gesetz bestimmte Stichtage vor. Ein abweichender Zeitpunkt kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Kurz gesagt§ 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht umfassend. Wer einen anderen als den gesetzlichen Stichtag zugrunde legen will, muss einen besonderen Ausnahmefall konkret darlegen.

Bundesgerichtshof · Beschluss vom 13. Dezember 2017 · XII ZB 488/16

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann wegen eines möglicherweise verfrüht gestellten Scheidungsantrags Auskunft zu einem im Gesetz nicht vorgesehenen Vermögensstichtag verlangt werden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH betonte den abschließenden Charakter der Auskunftsregelung des § 1379 BGB. Ein Abweichen von den gesetzlichen Stichtagen setzt einen besonderen Ausnahmefall voraus, in dem das gesetzliche Ergebnis grob unbillig wäre. Die dafür maßgeblichen Tatsachen muss der Auskunftsberechtigte konkret vortragen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Berechnung des Zugewinns beginnt mit einer sauberen zeitlichen Ordnung. Heirat, Trennung, Zustellung des Scheidungsantrags und besondere Vermögensbewegungen dürfen nicht vermischt werden. Wer Manipulationen vermutet, sollte Datum, Betrag und verfügbare Belege möglichst konkret festhalten.

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