Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Vertragsänderungen: Formrisiken nicht mit Heilungsklauseln verdecken.

Laufzeit, Nachträge und spätere Vertragsänderungen sollten in derselben Dokumentation nachvollziehbar zusammengeführt werden.

Kurz gesagtEine formularmäßige Heilungsklausel kann zwingende gesetzliche Formfolgen nicht zuverlässig ausschließen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 11. April 2018 · XII ZR 43/17

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann eine Vertragsklausel verhindern, dass ein späterer Formfehler gesetzliche Folgen für Laufzeit und Kündigung auslöst?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH hielt sogenannte Schriftformheilungsklauseln im damaligen Gewerberaummietrecht für unwirksam. Die zwingende gesetzliche Formfolge konnte nicht durch eine vorformulierte Verpflichtung, jeden Formmangel nachträglich zu heilen, abbedungen werden.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Nachträge sollten nicht lose neben dem Hauptvertrag stehen. Parteien, Gegenstand, Änderungen, Anlagen und Geltung der übrigen Regelungen müssen eindeutig dokumentiert werden; die seit 2025 geltende Textform im Gewerberaummietrecht ändert nichts am Wert einer konsistenten Vertragsakte.

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