Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Zugewinn: Vermögensminderungen nachvollziehbar machen.

Die Entscheidung zeigt, welche Bedeutung der Vermögensstand bei der Trennung hat und wann Auskunft über den Verbleib früher vorhandener Werte verlangt werden kann.

Kurz gesagtDie Auskunftspflicht kann illoyale Vermögensminderungen erfassen. Für Vorgänge vor der Trennung müssen aber konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die einen solchen Verdacht nahelegen.

Bundesgerichtshof · Beschluss vom 15. August 2012 · XII ZR 80/11

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann ein Ehegatte umfassend Auskunft darüber verlangen, wohin Vermögen vor der Trennung geflossen ist, wenn es im Endvermögen nicht mehr vorhanden ist?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH stellte klar, dass § 1379 BGB auch Auskünfte zu illoyalen Vermögensminderungen erfassen kann. Soweit Vorgänge vor der Trennung betroffen sind, benötigt der Anspruchsteller jedoch konkrete Anhaltspunkte. Für die Zeit nach der Trennung verstärken die gesetzlichen Regeln den Schutz vor nicht erklärten Vermögensminderungen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vermögensstände sollten möglichst zum Trennungszeitpunkt mit Konto- und Depotauszügen sowie weiteren Belegen gesichert werden. Besteht der Verdacht, dass größere Werte verschwunden sind, helfen eine chronologische Darstellung und konkrete Unterlagen mehr als pauschale Vermutungen.

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