Erste Orientierung

Unberechtigte Forderungen geordnet abwehren

Eine Rechnung, Mahnung oder ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte nicht vorschnell anerkannt, aber auch nicht ignoriert werden. Zunächst ist zu klären, worauf die Forderung gestützt wird und welche Einwendungen belegt werden können.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Schreiben und Fristen sofort sichern

    Unterscheiden Sie Rechnung, Inkassoschreiben, Mahnbescheid und Klage und notieren Sie den jeweiligen Zugang.

  2. 02

    Vertragsgrundlage und Forderungshöhe prüfen

    Vertrag, Leistung, Abrechnung, Zahlungen und Nebenforderungen werden im Zusammenhang ausgewertet.

  3. 03

    Einwendungen gezielt vorbringen

    Je nach Lage kann eine begründete Zurückweisung, ein Widerspruch oder eine gerichtliche Verteidigung erforderlich sein.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vollständiges Forderungs-, Inkasso- oder Gerichtsschreiben
  • Vertrag, Bestellung, Rechnung und Anlagen
  • Zahlungsnachweise, Reklamationen und Kündigungen
  • vollständiger Schriftverkehr und Nachweis des Zustelltags

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Soll ich einen Mahnbescheid einfach ignorieren?

Nein. Ein gerichtlicher Mahnbescheid enthält kurze Reaktionsfristen. Ohne rechtzeitigen Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, obwohl die Forderung inhaltlich noch nicht geprüft wurde.

Prüft das Mahngericht die Forderung inhaltlich?

Im automatisierten Mahnverfahren findet grundsätzlich keine vollständige Prüfung statt, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht.

Wirkt eine Verjährung automatisch?

Nach § 214 BGB berechtigt die eingetretene Verjährung den Schuldner, die Leistung zu verweigern. Sie muss deshalb im Streitfall als Einrede berücksichtigt werden.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Vertragsrecht

Gegenstandswert, wirtschaftliches Interesse und Umfang des Auftrags können für die gesetzlichen Gebühren maßgeblich sein.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.