Erste Orientierung

Zahlungs- und Leistungsansprüche durchsetzen

Eine Forderung sollte vor ihrer Durchsetzung nach Grund, Höhe, Fälligkeit und Beweisbarkeit geprüft werden. Danach lässt sich entscheiden, ob eine außergerichtliche Aufforderung, ein Mahnverfahren oder eine Klage der passende Weg ist.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Anspruch und Fälligkeit belegen

    Vertrag, Bestellung, Leistungsnachweise und Rechnung müssen erkennen lassen, was aus welchem Grund verlangt wird.

  2. 02

    Zahlungsverlauf und Einwendungen erfassen

    Sichern Sie Mahnungen, Teilzahlungen, Reklamationen und sonstige Antworten des Vertragspartners.

  3. 03

    Wirtschaftlichen Durchsetzungsweg wählen

    Erfolgsaussichten, Kosten, Verjährung und Vollstreckbarkeit werden in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einbezogen.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Vertrag, Auftrag oder Bestellung mit Anlagen
  • Rechnung und Nachweise der eigenen Leistung
  • Mahnungen, Zahlungsübersicht und vollständiger Schriftverkehr
  • aktuelle Angaben zum Vertragspartner und bekannte Einwendungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wann gerät der Schuldner in Verzug?

Nach § 286 BGB tritt Verzug grundsätzlich nach Fälligkeit und Mahnung ein; in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ist eine Mahnung entbehrlich.

Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Beginn, Sonderfristen sowie Hemmung oder Neubeginn müssen für den konkreten Anspruch gesondert geprüft werden.

Wann kommt ein Mahnverfahren in Betracht?

Nach § 688 ZPO kann für einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme ein Mahnbescheid beantragt werden. Bei erwartbarem Widerspruch kann eine Klage zweckmäßiger sein.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Vertragsrecht

Gegenstandswert, wirtschaftliches Interesse und Umfang des Auftrags können für die gesetzlichen Gebühren maßgeblich sein.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.