Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Zahlungs- und Leistungsansprüche durchsetzen
Eine Forderung sollte vor ihrer Durchsetzung nach Grund, Höhe, Fälligkeit und Beweisbarkeit geprüft werden. Danach lässt sich entscheiden, ob eine außergerichtliche Aufforderung, ein Mahnverfahren oder eine Klage der passende Weg ist.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Anspruch und Fälligkeit belegen
Vertrag, Bestellung, Leistungsnachweise und Rechnung müssen erkennen lassen, was aus welchem Grund verlangt wird.
- 02
Zahlungsverlauf und Einwendungen erfassen
Sichern Sie Mahnungen, Teilzahlungen, Reklamationen und sonstige Antworten des Vertragspartners.
- 03
Wirtschaftlichen Durchsetzungsweg wählen
Erfolgsaussichten, Kosten, Verjährung und Vollstreckbarkeit werden in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einbezogen.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Vertrag, Auftrag oder Bestellung mit Anlagen
- Rechnung und Nachweise der eigenen Leistung
- Mahnungen, Zahlungsübersicht und vollständiger Schriftverkehr
- aktuelle Angaben zum Vertragspartner und bekannte Einwendungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wann gerät der Schuldner in Verzug?
Nach § 286 BGB tritt Verzug grundsätzlich nach Fälligkeit und Mahnung ein; in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ist eine Mahnung entbehrlich.
Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Beginn, Sonderfristen sowie Hemmung oder Neubeginn müssen für den konkreten Anspruch gesondert geprüft werden.
Wann kommt ein Mahnverfahren in Betracht?
Nach § 688 ZPO kann für einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme ein Mahnbescheid beantragt werden. Bei erwartbarem Widerspruch kann eine Klage zweckmäßiger sein.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Rechnung und Mahnung unterscheiden
Für Verzug und Verzugsfolgen zählen Fälligkeit, eindeutige Aufforderung und nachweisbarer Zugang.
Fristen erst nach Eintritt der Fälligkeit setzen
Eine wirksame Nachfrist ist häufig Voraussetzung für weitergehende Ansprüche und muss zeitlich richtig angesetzt werden.
Rechtsfolge und Ausmaß der Pflichtverletzung abstimmen
Vor Rücktritt oder weitergehendem Schadensersatz ist zu prüfen, wie erheblich die konkrete Vertragsverletzung ist.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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