Unfallregulierung
Geltendmachung berechtigter Ansprüche und Korrespondenz mit Haftpflichtversicherung und weiteren Beteiligten.
Rechtsgebiet
Nach einem Unfall oder bei einem Bußgeldbescheid kommt es auf einen schnellen, geordneten ersten Schritt an. Ich übernehme die rechtliche Einordnung und die Kommunikation mit Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.

Nach dem ersten Schreck
Nach einem Unfall oder einer behördlichen Anhörung ist oft unklar, was sofort zu tun ist und welche Angaben sinnvoll sind. Ich bringe Struktur in die Sache, sichere die rechtlichen Schritte und halte Sie über das weitere Vorgehen verständlich auf dem Laufenden.

Wobei ich Sie unterstütze
Geltendmachung berechtigter Ansprüche und Korrespondenz mit Haftpflichtversicherung und weiteren Beteiligten.
Prüfung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und weiteren Schadenspositionen.
Beratung zu Schmerzensgeld, Verdienstausfall und unfallbedingten Folgekosten.
Prüfung von Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid sowie Verteidigung bei drohenden Punkten.
Prüfung der rechtlichen und persönlichen Folgen eines drohenden Fahrverbots und möglicher Verteidigungsansätze.
Einordnung von Folgen für Fahrerlaubnis, Punkte und berufliche Mobilität.
Nach dem ersten Schreck
Nach einem Unfall oder einer behördlichen Anhörung ist oft unklar, was sofort zu tun ist und welche Angaben sinnvoll sind. Ich bringe Struktur in die Sache, sichere die rechtlichen Schritte und halte Sie über das weitere Vorgehen verständlich auf dem Laufenden.
Vorgehensweise
Wir sichern zunächst Fristen und Beweismittel. Bei Unfällen prüfe ich Haftung und Schadenspositionen; in Bußgeldsachen kann nach Mandatierung Akteneinsicht beantragt werden. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung der weiteren Möglichkeiten.
Häufige erste Fragen
Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Unüberlegte Angaben können später nachteilig sein. Stimmen Sie eine ausführliche Schilderung im Zweifel zuvor anwaltlich ab.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Handeln Sie deshalb umgehend.
Unfallbericht, Fotos, Kontaktdaten, Versicherungsangaben, Gutachten oder Kostenvoranschlag und den bisherigen Schriftverkehr.
Das ist nicht zwingend erforderlich. Nach Mandatsübernahme kann die Kommunikation über den Rechtsanwalt erfolgen, damit Ihre Ansprüche vollständig und geordnet geltend gemacht werden.
Ob das möglich ist, hängt von Tatvorwurf, Voreintragungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Prüfung lohnt sich insbesondere bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein.
Zwei klare Wege
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreibenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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