Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Nach einem Unfall oder bei einem Bußgeldbescheid kommt es auf einen schnellen, geordneten ersten Schritt an. Ich übernehme die rechtliche Einordnung und die Kommunikation mit Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.

Persönlich beraten.Unfallregulierung und Verteidigung in Bußgeldsachen – persönlich und auf kurzem digitalen Weg.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung auf einem Gerichtsflur

Nach dem ersten Schreck

Sie müssen die Kommunikation nicht allein führen.

Nach einem Unfall oder einer behördlichen Anhörung ist oft unklar, was sofort zu tun ist und welche Angaben sinnvoll sind. Ich bringe Struktur in die Sache, sichere die rechtlichen Schritte und halte Sie über das weitere Vorgehen verständlich auf dem Laufenden.

Unverbindlich zum Verkehrsrecht anfragen
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung auf einem Gerichtsflur
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung auf einem Gerichtsflur

Nach dem ersten Schreck

Sie müssen die Kommunikation nicht allein führen.

Nach einem Unfall oder einer behördlichen Anhörung ist oft unklar, was sofort zu tun ist und welche Angaben sinnvoll sind. Ich bringe Struktur in die Sache, sichere die rechtlichen Schritte und halte Sie über das weitere Vorgehen verständlich auf dem Laufenden.

Vorgehensweise

Klarheit über Lage, Möglichkeiten und nächste Schritte.

Wir sichern zunächst Fristen und Beweismittel. Bei Unfällen prüfe ich Haftung und Schadenspositionen; in Bußgeldsachen kann nach Mandatierung Akteneinsicht beantragt werden. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung der weiteren Möglichkeiten.

  1. Fristen und Informationen sofort sichernSie teilen mir die wichtigsten Daten, Schreiben und Unterlagen mit; bei Eile klären wir den ersten Schritt kurzfristig.
  2. Haftung, Aktenlage und Ansprüche prüfenBei Unfällen geht es um die Schadenspositionen, bei Bußgeldsachen um den Bescheid und nach Mandatierung gegebenenfalls um die Akteneinsicht.
  3. Die weitere Kommunikation übernehmenIch vertrete Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Behörden und – falls erforderlich – vor Gericht.

Häufige erste Fragen

Gut informiert in das erste Gespräch.

Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Soll ich mich gegenüber der gegnerischen Versicherung äußern?

Unüberlegte Angaben können später nachteilig sein. Stimmen Sie eine ausführliche Schilderung im Zweifel zuvor anwaltlich ab.

Welche Frist gilt beim Bußgeldbescheid?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Handeln Sie deshalb umgehend.

Was benötige ich für die Unfallregulierung?

Unfallbericht, Fotos, Kontaktdaten, Versicherungsangaben, Gutachten oder Kostenvoranschlag und den bisherigen Schriftverkehr.

Muss ich die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren?

Das ist nicht zwingend erforderlich. Nach Mandatsübernahme kann die Kommunikation über den Rechtsanwalt erfolgen, damit Ihre Ansprüche vollständig und geordnet geltend gemacht werden.

Kann ein Fahrverbot vermieden werden?

Ob das möglich ist, hängt von Tatvorwurf, Voreintragungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Prüfung lohnt sich insbesondere bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Verkehrsrecht

Nach einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Anwaltskosten abhängig von Haftung und Haftungsquote erstattungsfähig sein.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben