Erste Orientierung

Unterhalt klären: Was jetzt wichtig ist

Unterhaltsfragen hängen von der jeweiligen Lebenssituation, der Art des Anspruchs und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Für eine belastbare Einordnung sollten Einkommen, Betreuung und bisherige Zahlungen vollständig betrachtet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Unterhaltsart und Zeitraum bestimmen

    Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung geht und für welchen Zeitraum eine Klärung benötigt wird.

  2. 02

    Einkommen und Belastungen vollständig erfassen

    Sammeln Sie Einkommensnachweise, Angaben zu Betreuung, Wohnsituation, regelmäßigen Belastungen und bereits geleisteten Zahlungen.

  3. 03

    Berechnung und weiteres Vorgehen abstimmen

    Auf Grundlage der Unterlagen lässt sich prüfen, welche Auskünfte benötigt werden und ob eine Berechnung, außergerichtliche Regelung oder gerichtliche Klärung sinnvoll ist.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Einkommensnachweise und Steuerunterlagen der relevanten Zeiträume
  • Nachweise zu Betreuung, Kindergeld und bereits geleisteten Unterhaltszahlungen
  • Miet-, Darlehens- und weitere Belege zu wesentlichen regelmäßigen Belastungen
  • bisherige Auskunftsschreiben, Berechnungen, Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Welche Unterhaltsarten müssen unterschieden werden?

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Nach § 1361 BGB kann während des Getrenntlebens Trennungsunterhalt in Betracht kommen; nach der Scheidung gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB.

Warum werden so viele Einkommensunterlagen benötigt?

Unterhalt richtet sich regelmäßig nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Für Verwandte in gerader Linie sieht § 1605 BGB deshalb Auskunfts- und Belegpflichten vor, soweit sie zur Feststellung des Anspruchs erforderlich sind.

Kann Unterhalt für vergangene Monate verlangt werden?

Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und hängt von der Art des Unterhalts sowie davon ab, wann Auskunft, Zahlung oder Verzug verlangt wurde. Eine frühe Prüfung ist deshalb sinnvoll.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Familienrecht

Verfahrenswert, Art des Verfahrens und gerichtliche Kostenentscheidung prägen den Kostenrahmen. Verfahrenskostenhilfe kann in Betracht kommen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

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