Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Familienrecht
Trennung und Scheidung: Erste Schritte
Bei einer Trennung entstehen viele Fragen zugleich. Eine ruhige erste Ordnung der wichtigen Punkte hilft, Kinder, Unterhalt, Wohnung und Vermögen angemessen im Blick zu behalten.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Dringende Themen von späteren Fragen trennen
Klären Sie zuerst, was für Kinder, Wohnung, laufende Kosten oder die tägliche Organisation unmittelbar wichtig ist.
- 02
Informationen und Unterlagen ordnen
Eine übersichtliche Zusammenstellung erleichtert eine spätere rechtliche Beratung oder Prüfung und vermeidet Missverständnisse.
- 03
Keine endgültigen Vereinbarungen unter Druck treffen
Besprechen Sie weitreichende Regelungen erst, wenn Folgen und Alternativen verständlich eingeordnet sind.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Heiratsurkunde und vorhandene Vereinbarungen
- Angaben zu Kindern und Betreuungsmodellen
- Unterlagen zu Einkommen, laufenden Kosten, Vermögen und Verbindlichkeiten
- bisherige relevante Korrespondenz
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Was ist in den ersten Tagen nach einer Trennung besonders wichtig?
Nicht alles muss sofort abschließend geregelt werden. Wichtig ist zunächst, die Themen zu erkennen, bei denen zeitnah eine Entscheidung oder Abstimmung nötig sein kann – etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Wohnsituation, laufende Kosten oder bereits getroffene Absprachen.
Welche Unterlagen helfen für eine erste Besprechung?
Hilfreich sind vorhandene Vereinbarungen, Angaben zu Kindern und zur gegenwärtigen Betreuungssituation sowie Unterlagen zu Einkommen, laufenden Kosten, Vermögen und Verbindlichkeiten. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine kurze Schilderung. Welche weiteren Unterlagen sinnvoll sind, lässt sich anschließend gezielt klären.
Müssen Unterhalt, Wohnung und Vermögen sofort endgültig geregelt werden?
Nein. Welche Fragen zunächst vorrangig sind und was in Ruhe vorbereitet werden kann, hängt von der persönlichen Situation ab. Eine klare Reihenfolge hilft, vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden und die nächsten Schritte nachvollziehbar zu planen.
Kann eine einvernehmliche Regelung sinnvoll sein?
Eine einvernehmliche Regelung kann Belastungen reduzieren, wenn sie fair, verständlich und dauerhaft tragfähig ist. Ob dies im konkreten Fall passt, lässt sich erst nach einer sorgfältigen Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage beurteilen.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Ehewohnung und Trennungsunterhalt zusammendenken
Der BGH zeigt, dass eine Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung und der Trennungsunterhalt nicht isoliert voneinander betrachtet werden dürfen.
Vermögen zum Trennungszeitpunkt dokumentieren
Die Entscheidung verdeutlicht, weshalb die Trennung beim Zugewinnausgleich eine wichtige zeitliche Zäsur bildet.
Aufenthalt des Kindes und Kindeswille
Bei einem Streit über den Lebensmittelpunkt genügt der geäußerte Kindeswille nicht stets allein; seine Entstehung und weitere Kindeswohlbelange sind mitzuwürdigen.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben