Erste Orientierung

Mietvertrag und Kaution sorgfältig einordnen

Ob vor der Unterschrift, während des Mietverhältnisses oder nach dem Auszug: Vertragsklauseln und Kautionsfragen lassen sich nur im Zusammenhang mit Vertrag, Übergabe und Abrechnung verlässlich beurteilen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vertrag und Nachträge vollständig sichern

    Legen Sie den unterzeichneten Mietvertrag, sämtliche Anlagen, Nachträge und ergänzenden Absprachen bereit.

  2. 02

    Übergabe und Zahlungen dokumentieren

    Übergabeprotokolle, Fotos, Kautionsnachweise und Abrechnungen zeigen, welche Pflichten erfüllt und welche Forderungen erhoben wurden.

  3. 03

    Klauseln und Ansprüche im Zusammenhang prüfen

    Entscheidend ist, welche Regelung konkret greift und ob Forderungen nachvollziehbar begründet und belegt sind.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Mietvertrag, Anlagen und Nachträge
  • Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie Fotos
  • Nachweise zur Kautionszahlung und Anlage
  • Abrechnungen, Forderungsschreiben und sonstige Korrespondenz

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wie hoch darf eine Wohnraummietsicherheit sein?

Nach § 551 BGB darf sie grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Eine Geldsumme darf der Mieter in drei monatlichen Teilzahlungen leisten.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Das Gesetz nennt keine starre allgemeine Abrechnungsfrist. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungszeit und gegebenenfalls einen begründeten Anteil für noch offene Ansprüche berücksichtigen.

Sind alle Klauseln im Mietvertrag wirksam?

Nein. Ob eine Regelung wirksam ist, hängt unter anderem von ihrem Inhalt, ihrer Einbeziehung und davon ab, ob sie ausgehandelt oder vorformuliert wurde.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Mietrecht

Der Streitwert richtet sich nach dem konkreten Anspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig auch das Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite einzubeziehen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben