Erste Orientierung

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge planen

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können persönliche und wirtschaftliche Ziele verbinden. Damit die Gestaltung dauerhaft trägt, sollten Absicherung und spätere erbrechtliche Folgen gemeinsam betrachtet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vermögen und Ziel bestimmen

    Klären Sie, was übertragen werden soll, wer begünstigt wird und welche familiären oder wirtschaftlichen Ziele bestehen.

  2. 02

    Eigene Absicherung festlegen

    Nutzungsrechte, Rückforderungsrechte und laufender Versorgungsbedarf sollten vor einer Übertragung bedacht werden.

  3. 03

    Folgen abstimmen

    Pflichtteil, Ausgleich unter Abkömmlingen, bestehende Verfügungen und mögliche steuerliche Fragen müssen zusammen betrachtet werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Übersicht über das zu übertragende Vermögen
  • Grundbuchauszüge oder Vertragsunterlagen
  • bestehende Testamente, Erbverträge und frühere Schenkungsverträge
  • Übersicht über Angehörige und gewünschte Absicherung

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann ich mir bei einer Übertragung Rechte vorbehalten?

Je nach Gestaltung kommen beispielsweise Nutzungs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte in Betracht. Inhalt und Folgen sollten genau auf das Ziel abgestimmt werden.

Werden Schenkungen später beim Erbe berücksichtigt?

Das kann je nach Gestaltung und Familienkonstellation unterschiedlich sein. Ausgleichs-, Anrechnungs- und Pflichtteilsergänzungsfragen sollten ausdrücklich geregelt werden.

Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?

Rückforderungsrechte können sich aus dem Vertrag oder in besonderen gesetzlichen Fällen ergeben, etwa bei Verarmung oder grobem Undank. Voraussetzungen und Fristen sind sorgfältig zu prüfen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben