Erste Orientierung

Kündigung droht: Was Sie jetzt klären sollten

Sie haben noch keine Kündigung erhalten, befürchten aber, dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will. Jetzt kann es sinnvoll sein, Unterlagen und Gesprächsverläufe frühzeitig zu ordnen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Anzeichen und Gespräche festhalten

    Notieren Sie konkrete Aussagen, Termine und Schreiben. Trennen Sie Vermutungen von belegbaren Tatsachen.

  2. 02

    Ihre Schutzposition einordnen

    Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße, Vertrag und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz können wichtig sein.

  3. 03

    Nicht unter Druck entscheiden

    Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag oder andere Erklärung, bevor Folgen und Alternativen geklärt sind.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • relevante Schreiben, E-Mails und Gesprächsnotizen
  • gegebenenfalls Abmahnungen oder Zielvereinbarungen
  • Unterlagen zu Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit, soweit einschlägig

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Muss der Arbeitgeber eine Kündigung ankündigen?

Eine Kündigung muss nicht zuvor angekündigt werden. Gerade deshalb sollten konkrete Hinweise frühzeitig dokumentiert und eingeordnet werden.

Kann ich vorsorglich selbst kündigen?

Eine Eigenkündigung kann erhebliche Folgen haben. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Vertrag, Alternativen und möglichen sozialrechtlichen Folgen ab.

Soll ich schon jetzt Unterlagen mitnehmen?

Sichern Sie nur Unterlagen, die Sie rechtmäßig besitzen und für Ihre persönliche Dokumentation benötigen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.