Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Arbeitsrecht · Erste Orientierung
Kündigung erhalten –
was jetzt wichtig ist
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob sie wirksam ist, welche Folgen sie hat und was Sie jetzt tun können? Hier erhalten Sie eine erste Orientierung – Schritt für Schritt und in verständlicher Sprache.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres persönlichen Falls.
Ihr Überblick
Die nächsten Fragen, klar geordnet.
Sie müssen nicht alles auf einmal klären. Diese sechs Punkte geben Ihnen einen verlässlichen Überblick.
01 · Ihre Ausgangslage
Mit der Kündigung erklärt Ihr Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis enden soll. Ob und zu welchem Zeitpunkt es tatsächlich endet, hängt davon ab, ob die Kündigung wirksam ist.
Bei einer ordentlichen Kündigung kommt es regelmäßig auf die Kündigungsfrist an. Eine außerordentliche Kündigung soll das Arbeitsverhältnis grundsätzlich sofort beenden. Welche Art von Kündigung vorliegt und was das für Sie bedeutet, ergibt sich aus dem konkreten Schreiben.
02 · Was jetzt wichtig ist
Entscheidend ist jetzt, ob die Kündigung wirksam ist. Dafür sollte das Schreiben zusammen mit Ihrer persönlichen Situation rechtlich geprüft werden.
- 01
Wirksamkeit prüfen lassen
Form, Inhalt, Kündigungsart und Ihre persönliche Situation können für die rechtliche Bewertung bedeutsam sein.
- 02
Schreiben und Zugang sichern
Bewahren Sie Kündigung und Umschlag im Original auf. Notieren Sie, wann und auf welchem Weg das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist.
- 03
Nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keine zusätzlichen Erklärungen, Vereinbarungen oder Aufhebungsverträge, bevor deren Folgen geklärt sind.
03 · Ihre Möglichkeiten
Ob Sie gegen die Kündigung vorgehen können und welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Rolle können etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Größe des Betriebs, ein möglicher besonderer Kündigungsschutz sowie Form und Begründung der Kündigung spielen.
Eine Prüfung kann klären, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht, ob eine Einigung sinnvoll sein kann oder ob weitere Schritte in Betracht kommen. Eine automatische Abfindung entsteht durch eine Kündigung nicht.
04 · Fristen beachten
Wenn Sie geltend machen wollen, dass eine schriftliche Kündigung unwirksam ist, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
Notieren Sie daher das Zugangsdatum und lassen Sie die Frist frühzeitig prüfen. Besondere Konstellationen können abweichende Fragen aufwerfen; verlassen Sie sich bei Zeitdruck nicht allein auf eine Online-Anfrage.
05 · Weiteres Vorgehen
Für ein erstes Gespräch müssen Sie noch nicht alles juristisch sortiert haben. Hilfreich sind jedoch die wichtigsten Unterlagen und einige Angaben zu Ihrer Situation.
- Kündigungsschreiben mit allen Seiten und Umschlag
- Arbeitsvertrag und mögliche Nachträge
- Abmahnungen sowie relevante Korrespondenz
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Notiz zum Datum und Weg des Zugangs
06 · Persönlich klären
Wählen Sie den passenden Einstieg.
Eine kostenpflichtige Erstberatung bietet eine individuelle rechtliche Einschätzung. Mit einer unverbindlichen Mandatsanfrage klären Sie dagegen zunächst nur, ob ich den Fall übernehmen kann.
Noch Fragen?
Häufige Fragen nach einer Kündigung.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Ob und unter welchen Umständen eine Einigung sinnvoll sein kann, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Der Zugang einer Kündigung hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Sie sie unterschreiben. Zusätzliche Erklärungen sollten Sie vor einer Prüfung nicht vorschnell abgeben.
Muss ich mich arbeitssuchend melden?
Nach einer Kündigung können sozialrechtliche Pflichten entstehen. Klären Sie dies frühzeitig direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
Was kostet eine Erstberatung?
Die kostenpflichtige Erstberatung für Verbraucher kostet 226,10 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Sie ist von der unverbindlichen Anfrage einer möglichen Mandatsübernahme zu unterscheiden.
Rechtsprechung zur Kündigung
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Kündigung im Briefkasten
Warum das Zugangsdatum für die Klagefrist entscheidend sein kann.
Übergabe und Zugang
Warum die konkreten Umstände einer Übergabe wichtig sein können.
Fristlose Kündigung
Welche Rolle die Einordnung als ordentliche Kündigung spielen kann.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
Bei möglichen Fristen: Bei einer schriftlichen Kündigung kann für eine Klage grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang gelten. Nennen Sie das Zugangsdatum und rufen Sie bei Zeitdruck zusätzlich an.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreibenSie möchten Ihre Kündigung rechtlich einordnen lassen?
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