Erste Orientierung

Mein Arbeitgeber zahlt keinen Lohn: Was kann ich tun?

Wenn Vergütung ausbleibt oder nur teilweise gezahlt wird, sollten Betrag, Zeitraum und Unterlagen zügig geordnet werden. Vertragliche Ausschlussfristen können eine Rolle spielen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Fehlende Zahlungen genau festhalten

    Notieren Sie Monat, geschuldeten Betrag, eingegangene Zahlung und offene Differenz.

  2. 02

    Unterlagen und Fristen prüfen

    Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Abrechnungen können Fälligkeit und mögliche Ausschlussfristen bestimmen.

  3. 03

    Anspruch strukturiert klären lassen

    Bevor Sie einschneidende Schritte erwägen, sollte die konkrete Forderung und das weitere Vorgehen geprüft werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge
  • Arbeitszeitaufzeichnungen, soweit relevant
  • Schriftverkehr über Zahlung, Freistellung oder Arbeitsleistung

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wann ist Lohn grundsätzlich fällig?

Nach § 614 BGB grundsätzlich nach Leistung der Dienste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Kann ich wegen ausbleibenden Lohns sofort kündigen?

Das hängt von Umfang, Dauer und weiteren Umständen ab und sollte nicht ohne Prüfung entschieden werden.

Sind Ausschlussfristen wichtig?

Ja. Arbeits- oder Tarifverträge können kurze Fristen für die Geltendmachung enthalten.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.