Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Unterhalt klären: Was jetzt wichtig ist
Unterhaltsfragen hängen von der jeweiligen Lebenssituation, der Art des Anspruchs und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Für eine belastbare Einordnung sollten Einkommen, Betreuung und bisherige Zahlungen vollständig betrachtet werden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Unterhaltsart und Zeitraum bestimmen
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung geht und für welchen Zeitraum eine Klärung benötigt wird.
- 02
Einkommen und Belastungen vollständig erfassen
Sammeln Sie Einkommensnachweise, Angaben zu Betreuung, Wohnsituation, regelmäßigen Belastungen und bereits geleisteten Zahlungen.
- 03
Berechnung und weiteres Vorgehen abstimmen
Auf Grundlage der Unterlagen lässt sich prüfen, welche Auskünfte benötigt werden und ob eine Berechnung, außergerichtliche Regelung oder gerichtliche Klärung sinnvoll ist.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Einkommensnachweise und Steuerunterlagen der relevanten Zeiträume
- Nachweise zu Betreuung, Kindergeld und bereits geleisteten Unterhaltszahlungen
- Miet-, Darlehens- und weitere Belege zu wesentlichen regelmäßigen Belastungen
- bisherige Auskunftsschreiben, Berechnungen, Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Welche Unterhaltsarten müssen unterschieden werden?
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Nach § 1361 BGB kann während des Getrenntlebens Trennungsunterhalt in Betracht kommen; nach der Scheidung gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung aus § 1569 BGB.
Warum werden so viele Einkommensunterlagen benötigt?
Unterhalt richtet sich regelmäßig nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Für Verwandte in gerader Linie sieht § 1605 BGB deshalb Auskunfts- und Belegpflichten vor, soweit sie zur Feststellung des Anspruchs erforderlich sind.
Kann Unterhalt für vergangene Monate verlangt werden?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und hängt von der Art des Unterhalts sowie davon ab, wann Auskunft, Zahlung oder Verzug verlangt wurde. Eine frühe Prüfung ist deshalb sinnvoll.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Kindesunterhalt beim Wechselmodell
Beim paritätischen Wechselmodell sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig; Bedarf, Mehrkosten und Kindergeld müssen zusammen berechnet werden.
Nachehelicher Unterhalt und ehebedingte Nachteile
Die Entscheidung erläutert, welche Bedeutung ehebedingte Nachteile und Altersvorsorge bei einer Begrenzung nachehelichen Unterhalts haben können.
Wohnvorteil, Nutzungsentschädigung und Trennungsunterhalt
Der wirtschaftliche Wert der Ehewohnung kann bereits in einer Unterhaltsregelung berücksichtigt sein und darf dann nicht unbesehen ein zweites Mal angesetzt werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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