Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Kündigung droht: Was Sie jetzt klären sollten
Sie haben noch keine Kündigung erhalten, befürchten aber, dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will. Jetzt kann es sinnvoll sein, Unterlagen und Gesprächsverläufe frühzeitig zu ordnen.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Anzeichen und Gespräche festhalten
Notieren Sie konkrete Aussagen, Termine und Schreiben. Trennen Sie Vermutungen von belegbaren Tatsachen.
- 02
Ihre Schutzposition einordnen
Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße, Vertrag und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz können wichtig sein.
- 03
Nicht unter Druck entscheiden
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag oder andere Erklärung, bevor Folgen und Alternativen geklärt sind.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Arbeitsvertrag und Nachträge
- relevante Schreiben, E-Mails und Gesprächsnotizen
- gegebenenfalls Abmahnungen oder Zielvereinbarungen
- Unterlagen zu Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit, soweit einschlägig
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Muss der Arbeitgeber eine Kündigung ankündigen?
Eine Kündigung muss nicht zuvor angekündigt werden. Gerade deshalb sollten konkrete Hinweise frühzeitig dokumentiert und eingeordnet werden.
Kann ich vorsorglich selbst kündigen?
Eine Eigenkündigung kann erhebliche Folgen haben. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Vertrag, Alternativen und möglichen sozialrechtlichen Folgen ab.
Soll ich schon jetzt Unterlagen mitnehmen?
Sichern Sie nur Unterlagen, die Sie rechtmäßig besitzen und für Ihre persönliche Dokumentation benötigen.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Abmahnung und Kündigung als letztes Mittel
Bei steuerbarem Verhalten kann eine Abmahnung für die Prognose einer späteren Kündigung bedeutsam sein.
Abmahnung bleibt nicht automatisch folgenlos
Ob eine Abmahnung noch Bedeutung haben kann, richtet sich nach Inhalt und Umständen des Einzelfalls.
Kündigungsart und Frist prüfen
Auch die Einordnung einer Erklärung als außerordentliche oder ordentliche Kündigung kann für das weitere Vorgehen wichtig sein.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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