Rechtsgebiet

Familienrecht

Bei Trennung und Scheidung geht es fast nie nur um Paragrafen. Ich helfe Ihnen, die rechtliche Lage ruhig und klar einzuordnen – persönlich, diskret und mit Ihrem Ziel im Blick.

Persönlich beraten.Persönliche Begleitung bei Trennung, Scheidung und Fragen rund um Kinder, Unterhalt und Vermögen.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek im persönlichen Gespräch mit einer Mandantin

Persönlich an Ihrer Seite

Eine belastende Situation braucht einen verlässlichen Ansprechpartner.

Im Familienrecht ist eine klare juristische Einschätzung besonders wichtig. Genauso wichtig ist, dass Sie verstehen, welche Entscheidung welche Folgen haben kann. Ich bearbeite Ihr Anliegen persönlich, bereite die notwendigen Schritte sorgfältig vor und halte Sie verständlich über den Stand auf dem Laufenden.

Unverbindlich zum Familienrecht anfragen
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek im persönlichen Gespräch mit einer Mandantin
Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek im persönlichen Gespräch mit einer Mandantin

Persönlich an Ihrer Seite

Eine belastende Situation braucht einen verlässlichen Ansprechpartner.

Im Familienrecht ist eine klare juristische Einschätzung besonders wichtig. Genauso wichtig ist, dass Sie verstehen, welche Entscheidung welche Folgen haben kann. Ich bearbeite Ihr Anliegen persönlich, bereite die notwendigen Schritte sorgfältig vor und halte Sie verständlich über den Stand auf dem Laufenden.

Vorgehensweise

Klarheit über Lage, Möglichkeiten und nächste Schritte.

Zu Beginn trennen wir die dringenden Fragen von den Themen, die in Ruhe vorbereitet werden können. Wo eine verlässliche Vereinbarung möglich ist, kann sie Belastungen reduzieren. Wo Ihre Interessen eine klare gerichtliche Vertretung erfordern, gehe ich diesen Weg konsequent mit Ihnen.

  1. Die erste Lage und mögliche Fristen klärenWir ordnen die wichtigsten Informationen und besprechen, was jetzt zuerst geschützt oder geregelt werden muss.
  2. Folgen für Kinder, Unterhalt und Vermögen einordnenSie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, der Risiken und der nächsten sinnvollen Schritte.
  3. Eine tragfähige Lösung verfolgenWir stimmen das Vorgehen auf Ihr Ziel ab – mit einer Vereinbarung, wenn sie trägt, und mit klarer Vertretung, wenn sie erforderlich ist.

Häufige erste Fragen

Gut informiert in das erste Gespräch.

Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Wann kann ein Scheidungsantrag gestellt werden?

Regelmäßig muss zunächst das Trennungsjahr abgelaufen sein. Ob Ausnahmen oder besondere Gestaltungen in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Für den eigenen Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Ob die andere Seite ebenfalls anwaltlich vertreten sein sollte, hängt insbesondere davon ab, ob weitere Punkte streitig sind.

Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?

Hilfreich sind Heiratsurkunde, Angaben zu Kindern, Einkommen und Vermögen sowie vorhandene Vereinbarungen und bisherige Korrespondenz.

Muss eine Einigung immer vor Gericht getroffen werden?

Nein. Viele Punkte können außergerichtlich geklärt werden. Ob eine Vereinbarung sinnvoll und tragfähig ist, lässt sich erst nach einer sorgfältigen Prüfung beurteilen.

Was kostet die erste Beratung?

Die Kosten und mögliche Abrechnungsmöglichkeiten erläutere ich transparent, bevor ein Mandat übernommen wird.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Familienrecht

Verfahrenswert, Art des Verfahrens und gerichtliche Kostenentscheidung prägen den Kostenrahmen. Verfahrenskostenhilfe kann in Betracht kommen.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben