Erste Orientierung

Vermietermaßnahmen rechtssicher vorbereiten

Mieterhöhung, Abmahnung oder Kündigung entfalten nur dann die beabsichtigte Wirkung, wenn Ausgangslage, Form, Begründung und Fristen zusammenpassen. Eine frühe Prüfung kann unnötige Verzögerungen vermeiden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Ziel und Vertragslage bestimmen

    Kündigung, Mieterhöhung, Pflichtverletzung oder Vertragsgestaltung erfordern jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.

  2. 02

    Sachverhalt und Nachweise sichern

    Mietvertrag, Zahlungsübersicht, Abmahnungen, Zustellnachweise und Schriftverkehr sollten chronologisch zusammengestellt werden.

  3. 03

    Erklärung und weiteres Vorgehen abstimmen

    Form, Begründung, Frist und Zustellung werden vor dem Versand aufeinander abgestimmt.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Mietvertrag einschließlich Nachträge
  • Zahlungsübersicht und Abrechnungen
  • Abmahnungen, Protokolle und sonstige Nachweise
  • vollständiger Schriftverkehr und Zustellnachweise

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wann kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich gekündigt werden?

Der Vermieter benötigt nach § 573 BGB grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, etwa eine erhebliche Pflichtverletzung oder Eigenbedarf. Der konkrete Grund muss sorgfältig geprüft und im Schreiben angegeben werden.

Ist vor einer fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung nötig?

§ 543 BGB verlangt bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich zunächst eine erfolglose Abmahnung oder Fristsetzung, kennt aber Ausnahmen.

Kann die Miete einfach bis zur Vergleichsmiete erhöht werden?

Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist an Voraussetzungen, Wartezeiten, Kappungsgrenzen sowie Form und Begründung gebunden.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Mietrecht

Der Streitwert richtet sich nach dem konkreten Anspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig auch das Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite einzubeziehen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben