Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Vermietermaßnahmen rechtssicher vorbereiten
Mieterhöhung, Abmahnung oder Kündigung entfalten nur dann die beabsichtigte Wirkung, wenn Ausgangslage, Form, Begründung und Fristen zusammenpassen. Eine frühe Prüfung kann unnötige Verzögerungen vermeiden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Ziel und Vertragslage bestimmen
Kündigung, Mieterhöhung, Pflichtverletzung oder Vertragsgestaltung erfordern jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.
- 02
Sachverhalt und Nachweise sichern
Mietvertrag, Zahlungsübersicht, Abmahnungen, Zustellnachweise und Schriftverkehr sollten chronologisch zusammengestellt werden.
- 03
Erklärung und weiteres Vorgehen abstimmen
Form, Begründung, Frist und Zustellung werden vor dem Versand aufeinander abgestimmt.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Mietvertrag einschließlich Nachträge
- Zahlungsübersicht und Abrechnungen
- Abmahnungen, Protokolle und sonstige Nachweise
- vollständiger Schriftverkehr und Zustellnachweise
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wann kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich gekündigt werden?
Der Vermieter benötigt nach § 573 BGB grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, etwa eine erhebliche Pflichtverletzung oder Eigenbedarf. Der konkrete Grund muss sorgfältig geprüft und im Schreiben angegeben werden.
Ist vor einer fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung nötig?
§ 543 BGB verlangt bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich zunächst eine erfolglose Abmahnung oder Fristsetzung, kennt aber Ausnahmen.
Kann die Miete einfach bis zur Vergleichsmiete erhöht werden?
Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist an Voraussetzungen, Wartezeiten, Kappungsgrenzen sowie Form und Begründung gebunden.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Zahlungsrückstand und zwei Kündigungswege
Fristlose und ordentliche Kündigung müssen getrennt geprüft werden; eine Schonfristzahlung wirkt nicht in gleicher Weise auf beide Erklärungen.
Härteeinwand ernsthaft aufklären
Bei einem substantiierten Härteeinwand reicht eine schematische Bewertung nicht aus; die konkreten Folgen eines Wohnungsverlusts müssen aufgeklärt werden.
Mieterhöhung rechnerisch richtig vorbereiten
Vereinbarte Miete, tatsächliche Wohnfläche und Kappungsgrenze müssen bei der Vorbereitung des Erhöhungsverlangens sauber auseinandergehalten werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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