Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Fahrerlaubnis und Punkte richtig einordnen
Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Maßnahmen nach dem Punktesystem sind rechtlich verschieden. Bei einem behördlichen Schreiben sollte deshalb zuerst geklärt werden, welches Verfahren geführt wird und welche Fristen gelten.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Schreiben und Verfahrensart bestimmen
Bescheid, Anhörung, Gutachtenanforderung oder Mitteilung zum Punktestand können unterschiedliche Reaktionen erfordern.
- 02
Vorgeschichte und Registerstand erfassen
Frühere Entscheidungen, laufende Verfahren, Fahrerlaubnisklassen und berufliche Nutzung gehören zur Gesamtbetrachtung.
- 03
Fristen und nächste Schritte abstimmen
Je nach Verfahren ist zu klären, ob Stellungnahme, Rechtsbehelf, Gutachten oder ein anderer Schritt erforderlich und sinnvoll ist.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- vollständiges Behördenschreiben mit Zustellnachweis
- Führerschein und Angaben zu Fahrerlaubnisklassen
- frühere Bescheide, Urteile und vorhandene Registerauskunft
- Gutachten, medizinische Unterlagen oder sonstige angeforderte Nachweise
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen vorübergehend. Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am Kraftverkehr ist regelmäßig eine Neuerteilung erforderlich.
Welche Stufen sieht das Punktesystem vor?
Nach § 4 StVG erfolgt bei vier oder fünf Punkten eine Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung und ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann kann die Fahrerlaubnis unabhängig von Punkten entzogen werden?
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 3 StVG zu entziehen. Das kann unabhängig vom Punktestand relevant werden.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Verwarnung muss den Fahrerlaubnisinhaber erreichen
Im Punktesystem ist eine Verwarnung erst ergriffen, wenn das Schreiben zugegangen ist; bloßes Ausstellen genügt nicht.
Mehrere Trunkenheitsfahrten verlangen eigenständige Geschehensabläufe
Eine nur kurze unfallbedingte Unterbrechung kann Teil eines einheitlichen Lebenssachverhalts bleiben und begründet nicht automatisch eine Wiederholung.
MPU kann auch unter 1,6 Promille erforderlich sein
Fehlende Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille können auf besondere Alkoholgewöhnung hindeuten und eine Gutachtenanforderung rechtfertigen.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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