Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Testament und Erbvertrag sorgfältig gestalten
Eine letztwillige Verfügung sollte eindeutig formuliert sein und zur familiären und wirtschaftlichen Situation passen. Vor der Gestaltung hilft eine geordnete Bestandsaufnahme.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Familie und Vermögen erfassen
Halten Sie Angehörige, wesentliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bereits erfolgte Übertragungen fest.
- 02
Ziele konkret formulieren
Klären Sie, wer was erhalten und wie mit besonderen Situationen oder einzelnen Vermögenswerten umgegangen werden soll.
- 03
Form und Folgen prüfen
Die gewählte Gestaltung sollte rechtlich wirksam, verständlich und mit Pflichtteilsrechten sowie bestehenden Bindungen abgestimmt sein.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- vorhandene Testamente oder Erbverträge
- Übersicht über Angehörige und Familienstand
- Übersicht über wesentliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Unterlagen zu bereits erfolgten Schenkungen oder Übertragungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Kann ich ein Testament selbst schreiben?
Ein eigenhändiges Testament ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Formfehler oder unklare Regelungen können jedoch erhebliche Folgen haben.
Kann ein bestehendes Testament geändert werden?
Ob und wie eine Änderung möglich ist, hängt insbesondere von der Art der Verfügung und möglichen Bindungen aus einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag ab.
Was unterscheidet Testament und Erbvertrag?
Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann eine stärkere Bindungswirkung entfalten. Welche Gestaltung passt, hängt von Familie, Vermögen und gewünschter Änderbarkeit ab.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Den wirklichen Willen hinter der Formulierung ermitteln
Bei der ergänzenden Testamentsauslegung zählen Regelungsplan, Vermögen und die erkennbaren Ziele des Erblassers zusammen.
Erbvertragliche Bindung nicht unterschätzen
Ein späterer Vermögenserwerb oder eine geänderte Lage beseitigt die Bindung eines Erbvertrags nicht ohne Weiteres.
Erbvertrag nach späterer Scheidung auslegen
Ob eine vertragsmäßige Erbeinsetzung fortbesteht, richtet sich nach Wortlaut und gemeinsamem Willen bei Vertragsschluss.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben