Erste Orientierung

Testament und Erbvertrag sorgfältig gestalten

Eine letztwillige Verfügung sollte eindeutig formuliert sein und zur familiären und wirtschaftlichen Situation passen. Vor der Gestaltung hilft eine geordnete Bestandsaufnahme.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Familie und Vermögen erfassen

    Halten Sie Angehörige, wesentliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bereits erfolgte Übertragungen fest.

  2. 02

    Ziele konkret formulieren

    Klären Sie, wer was erhalten und wie mit besonderen Situationen oder einzelnen Vermögenswerten umgegangen werden soll.

  3. 03

    Form und Folgen prüfen

    Die gewählte Gestaltung sollte rechtlich wirksam, verständlich und mit Pflichtteilsrechten sowie bestehenden Bindungen abgestimmt sein.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vorhandene Testamente oder Erbverträge
  • Übersicht über Angehörige und Familienstand
  • Übersicht über wesentliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Unterlagen zu bereits erfolgten Schenkungen oder Übertragungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann ich ein Testament selbst schreiben?

Ein eigenhändiges Testament ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Formfehler oder unklare Regelungen können jedoch erhebliche Folgen haben.

Kann ein bestehendes Testament geändert werden?

Ob und wie eine Änderung möglich ist, hängt insbesondere von der Art der Verfügung und möglichen Bindungen aus einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag ab.

Was unterscheidet Testament und Erbvertrag?

Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann eine stärkere Bindungswirkung entfalten. Welche Gestaltung passt, hängt von Familie, Vermögen und gewünschter Änderbarkeit ab.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben