Erste Orientierung

Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus: Was kann ich tun?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet häufig mit dem vereinbarten Datum. Ob die Befristung wirksam ist und ob Handlungsbedarf besteht, sollte vor oder unmittelbar nach dem Ende geprüft werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vertrag und Enddatum sichern

    Stellen Sie alle Vertragsfassungen, Verlängerungen und das vereinbarte Ende zusammen.

  2. 02

    Vorbeschäftigung und Verlauf klären

    Frühere Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber und Änderungen während der Laufzeit können wichtig sein.

  3. 03

    Kurze Klagefrist beachten

    Wer die Wirksamkeit der Befristung prüfen lassen möchte, muss mögliche Fristen im Blick behalten.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Arbeitsvertrag und alle Verlängerungen
  • Schriftverkehr über Laufzeit und Vertragsänderungen
  • Unterlagen zu früheren Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber
  • Tätigkeitsbeschreibung und gegebenenfalls Einsatzpläne

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Muss eine Befristung schriftlich vereinbart sein?

Für die Wirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich Schriftform erforderlich.

Kann ich vor dem Ende klagen?

Das kann bei einer Befristung grundsätzlich möglich sein; die konkrete Situation sollte geprüft werden.

Welche Frist gilt nach dem Ende?

Für die Kontrolle einer Befristung kann grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende gelten.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.