Testament und Erbvertrag
Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen sowie verständliche Einordnung bestehender Regelungen.
Rechtsgebiet
Ein Erbfall wirft oft rechtliche und persönliche Fragen zugleich auf. Ich helfe Ihnen, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Verteilung des Nachlasses verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte sorgfältig vorzubereiten.

Sorgfältig vorsorgen
Im Erbrecht greifen persönliche Vorstellungen, familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Folgen ineinander. Ich betrachte deshalb nicht nur einzelne Dokumente, sondern die gesamte Ausgangslage und das Ziel, das Sie erreichen möchten.

Wobei ich Sie unterstütze
Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen sowie verständliche Einordnung bestehender Regelungen.
Klärung der Erbenstellung, Sichtung des Nachlasses und Vorbereitung der notwendigen nächsten Schritte.
Prüfung von Pflichtteils- und Auskunftsansprüchen sowie Unterstützung bei ihrer Durchsetzung oder Abwehr.
Beratung zur Verwaltung und Verteilung des Nachlasses sowie zur Auseinandersetzung unter Miterben.
Einordnung von Nachlassrisiken, Ausschlagungsfristen und den Folgen der möglichen Entscheidungen.
Sorgfältige Planung lebzeitiger Vermögensübertragungen und der gewünschten Absicherung.
Sorgfältig vorsorgen
Im Erbrecht greifen persönliche Vorstellungen, familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Folgen ineinander. Ich betrachte deshalb nicht nur einzelne Dokumente, sondern die gesamte Ausgangslage und das Ziel, das Sie erreichen möchten.
Vorgehensweise
Zunächst klären wir die familiäre und wirtschaftliche Ausgangslage sowie Ihr konkretes Ziel. Danach ordne ich Testamente, Verträge, Vermögenswerte und mögliche Ansprüche im Zusammenhang ein. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für Vorsorge, Einigung oder konsequente Interessenvertretung.
Häufige erste Fragen
Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen eigenhändig errichtet werden. Für einen Erbvertrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Welche Form sinnvoll ist, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab.
Sichern Sie vorhandene Testamente und wichtige Unterlagen und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten. Bei möglichen Fristen oder einem unklaren Nachlass ist eine frühe Einordnung sinnvoll.
Pflichtteilsberechtigt können insbesondere bestimmte nahe Angehörige sein, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Die konkrete Prüfung hängt von den Familienverhältnissen und den Verfügungen ab.
Grundsätzlich ist eine Einigung über die Verteilung des Nachlasses anzustreben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt unter anderem von den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Interessen der Miterben ab.
Vorhandene Testamente oder Erbverträge, Personenstandsurkunden, ein Überblick über Vermögen und Schulden sowie bisherige Schreiben und Vereinbarungen.
Zwei klare Wege
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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