Rechtsgebiet

Erbrecht

Ein Erbfall wirft oft rechtliche und persönliche Fragen zugleich auf. Ich helfe Ihnen, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Verteilung des Nachlasses verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte sorgfältig vorzubereiten.

Persönlich beraten.Persönliche Beratung zu Testament, Erbfall, Pflichtteil und Erbengemeinschaft.
Testament mit Füllfederhalter und Gesetzesband auf einem hellen Kanzleischreibtisch

Sorgfältig vorsorgen

Klare Regelungen schaffen Orientierung.

Im Erbrecht greifen persönliche Vorstellungen, familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Folgen ineinander. Ich betrachte deshalb nicht nur einzelne Dokumente, sondern die gesamte Ausgangslage und das Ziel, das Sie erreichen möchten.

Unverbindlich zum Erbrecht anfragen
Testament mit Füllfederhalter und Gesetzesband auf einem hellen Kanzleischreibtisch
Testament mit Füllfederhalter und Gesetzesband auf einem hellen Kanzleischreibtisch

Sorgfältig vorsorgen

Klare Regelungen schaffen Orientierung.

Im Erbrecht greifen persönliche Vorstellungen, familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Folgen ineinander. Ich betrachte deshalb nicht nur einzelne Dokumente, sondern die gesamte Ausgangslage und das Ziel, das Sie erreichen möchten.

Vorgehensweise

Klarheit über Lage, Möglichkeiten und nächste Schritte.

Zunächst klären wir die familiäre und wirtschaftliche Ausgangslage sowie Ihr konkretes Ziel. Danach ordne ich Testamente, Verträge, Vermögenswerte und mögliche Ansprüche im Zusammenhang ein. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für Vorsorge, Einigung oder konsequente Interessenvertretung.

  1. Ausgangslage und Beteiligte erfassenWir klären Familienverhältnisse, vorhandene Verfügungen, Vermögenswerte und die bisherige Kommunikation.
  2. Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten einordnenIch prüfe Unterlagen, mögliche Ansprüche, Fristen und wirtschaftliche Folgen im Zusammenhang.
  3. Nächste Schritte geordnet vorbereitenJe nach Lage gestalten wir eine Vorsorgelösung, suchen eine tragfähige Einigung oder setzen Ihre Rechte durch.

Häufige erste Fragen

Gut informiert in das erste Gespräch.

Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Benötige ich für ein Testament immer einen Notar?

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen eigenhändig errichtet werden. Für einen Erbvertrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Welche Form sinnvoll ist, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab.

Was sollte ich nach einem Erbfall zuerst tun?

Sichern Sie vorhandene Testamente und wichtige Unterlagen und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten. Bei möglichen Fristen oder einem unklaren Nachlass ist eine frühe Einordnung sinnvoll.

Wer kann einen Pflichtteil verlangen?

Pflichtteilsberechtigt können insbesondere bestimmte nahe Angehörige sein, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Die konkrete Prüfung hängt von den Familienverhältnissen und den Verfügungen ab.

Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?

Grundsätzlich ist eine Einigung über die Verteilung des Nachlasses anzustreben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt unter anderem von den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Interessen der Miterben ab.

Welche Unterlagen sind für Beratung oder Prüfung hilfreich?

Vorhandene Testamente oder Erbverträge, Personenstandsurkunden, ein Überblick über Vermögen und Schulden sowie bisherige Schreiben und Vereinbarungen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben