Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Eine Erbschaft umfasst nicht nur Vermögen, sondern kann auch Verbindlichkeiten enthalten. Deshalb sollten Nachlass und mögliche Fristen frühzeitig geprüft werden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Kenntnis und Fristbeginn festhalten
Dokumentieren Sie, wann Sie vom Erbfall und Ihrer möglichen Erbenstellung erfahren haben.
- 02
Vermögen und Schulden überblicken
Sichern Sie verfügbare Informationen zu Konten, Immobilien, Verträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
- 03
Folgen der Entscheidung prüfen
Annahme, Ausschlagung und mögliche Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung sollten anhand des konkreten Nachlasses eingeordnet werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Schreiben des Nachlassgerichts
- Testament oder Erbvertrag
- erste Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten
- Unterlagen zu laufenden Verträgen, Krediten oder sonstigen Verpflichtungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?
Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen, kann in Auslandsfällen aber sechs Monate betragen. Entscheidend ist, wann Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund besteht.
Kann eine Ausschlagung rückgängig gemacht werden?
Eine Anfechtung kann nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Die Umstände müssen sorgfältig geprüft werden.
Wie wird die Ausschlagung erklärt?
Sie muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Eine formlose Nachricht genügt nicht.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Irrtum über Pflichtteilsfolgen kann beachtlich sein
Wer eine belastete Erbschaft nur annimmt, weil er sonst irrtümlich den Pflichtteil zu verlieren glaubt, kann die Annahme unter engen Voraussetzungen anfechten.
Bei mehrfacher Anfechtung gilt unverzügliches Handeln
Für die Anfechtung einer bereits erklärten Anfechtung gelten besonders kurze Fristanforderungen nach § 121 BGB.
Irrtum über den nächsten Erben reicht nicht
Wer ausschlägt und sich nur darüber irrt, wer dadurch an seiner Stelle erbt, unterliegt regelmäßig einem unbeachtlichen Motivirrtum.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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