Erste Orientierung

Erbfall und Nachlass geordnet klären

Nach einem Erbfall müssen persönliche Belange und rechtliche Schritte gleichzeitig bewältigt werden. Eine strukturierte erste Übersicht schafft Sicherheit für das weitere Vorgehen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Verfügungen und Urkunden sichern

    Suchen und sichern Sie Testamente, Erbverträge, Sterbeurkunde und wichtige familienrechtliche Unterlagen.

  2. 02

    Nachlass überblicken

    Erfassen Sie Konten, Immobilien, Verträge, sonstige Vermögenswerte und mögliche Verbindlichkeiten.

  3. 03

    Erbenstellung und Fristen klären

    Prüfen Sie, wer als Erbe in Betracht kommt und ob kurzfristige Entscheidungen oder Anträge erforderlich sind.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Sterbeurkunde und vorhandene Verfügungen von Todes wegen
  • Personenstandsurkunden
  • Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • bisherige Schreiben von Gericht, Banken, Versicherungen oder Miterben

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nicht in jedem Fall. Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt von der Nachweislage und dem jeweiligen Zweck ab.

Was geschieht mit einem aufgefundenen Testament?

Ein aufgefundenes Testament ist beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern und sollte nicht zurückgehalten werden.

Gehören Online-Konten zum Nachlass?

Vertragliche Positionen und digitale Inhalte können grundsätzlich auf Erben übergehen. Zugangsdaten und Anbieterbedingungen sollten deshalb frühzeitig gesichert und geprüft werden.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.