Erste Orientierung

Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Eine Erbschaft umfasst nicht nur Vermögen, sondern kann auch Verbindlichkeiten enthalten. Deshalb sollten Nachlass und mögliche Fristen frühzeitig geprüft werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Kenntnis und Fristbeginn festhalten

    Dokumentieren Sie, wann Sie vom Erbfall und Ihrer möglichen Erbenstellung erfahren haben.

  2. 02

    Vermögen und Schulden überblicken

    Sichern Sie verfügbare Informationen zu Konten, Immobilien, Verträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

  3. 03

    Folgen der Entscheidung prüfen

    Annahme, Ausschlagung und mögliche Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung sollten anhand des konkreten Nachlasses eingeordnet werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Schreiben des Nachlassgerichts
  • Testament oder Erbvertrag
  • erste Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Unterlagen zu laufenden Verträgen, Krediten oder sonstigen Verpflichtungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen, kann in Auslandsfällen aber sechs Monate betragen. Entscheidend ist, wann Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund besteht.

Kann eine Ausschlagung rückgängig gemacht werden?

Eine Anfechtung kann nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Die Umstände müssen sorgfältig geprüft werden.

Wie wird die Ausschlagung erklärt?

Sie muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Eine formlose Nachricht genügt nicht.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

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