Erste Orientierung

Abfindung nach Kündigung: Habe ich Anspruch?

Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt von der Kündigung, möglichen Ansprüchen und einer denkbaren Einigung ab.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Kündigung und Frist sichern

    Die Frage einer Abfindung darf nicht dazu führen, dass wichtige Fristen übersehen werden.

  2. 02

    Grundlage der Abfindung klären

    Ein Anspruch kann sich etwa aus einer gesetzlichen Regelung, einem Sozialplan, Vertrag oder einer Einigung ergeben.

  3. 03

    Verhandlung nicht isoliert betrachten

    Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Beendigungsdatum und Arbeitslosengeld können zusammenhängen.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Sozialplan oder Schreiben über betriebliche Maßnahmen, soweit vorhanden
  • aktuelle Abrechnungen und Angaben zur Betriebszugehörigkeit

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Kündigung allein begründet regelmäßig keinen automatischen Abfindungsanspruch.

Muss ich für eine Abfindung auf eine Klage verzichten?

Das kann bei einer Abfindung nach § 1a KSchG eine Rolle spielen. Andere Konstellationen sind gesondert zu prüfen.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Eine allgemeingültige Formel gibt es nicht. Entscheidend sind Rechtslage, Ziele und Verhandlungssituation.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.