Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Abfindung nach Kündigung: Habe ich Anspruch?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt von der Kündigung, möglichen Ansprüchen und einer denkbaren Einigung ab.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Kündigung und Frist sichern
Die Frage einer Abfindung darf nicht dazu führen, dass wichtige Fristen übersehen werden.
- 02
Grundlage der Abfindung klären
Ein Anspruch kann sich etwa aus einer gesetzlichen Regelung, einem Sozialplan, Vertrag oder einer Einigung ergeben.
- 03
Verhandlung nicht isoliert betrachten
Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Beendigungsdatum und Arbeitslosengeld können zusammenhängen.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag und Nachträge
- Sozialplan oder Schreiben über betriebliche Maßnahmen, soweit vorhanden
- aktuelle Abrechnungen und Angaben zur Betriebszugehörigkeit
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Kündigung allein begründet regelmäßig keinen automatischen Abfindungsanspruch.
Muss ich für eine Abfindung auf eine Klage verzichten?
Das kann bei einer Abfindung nach § 1a KSchG eine Rolle spielen. Andere Konstellationen sind gesondert zu prüfen.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Eine allgemeingültige Formel gibt es nicht. Entscheidend sind Rechtslage, Ziele und Verhandlungssituation.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Abfindung nach § 1a KSchG
Die gesetzliche Abfindung setzt eine besondere betriebsbedingte Kündigung mit entsprechendem Hinweis voraus.
Abfindung im Aufhebungsvertrag
Entstehen, Fälligkeit und Folgen einer nicht gezahlten Abfindung können vertraglich geregelt sein.
Aufhebungsvertrag und Klageverzicht
Unter Kündigungsdruck geschlossene Verträge und Verzichtsklauseln sollten genau geprüft werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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