Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Umgangsrecht verlässlich regeln
Eine Umgangsregelung muss zum Alter, Alltag und zu den Bindungen des Kindes passen. Ziel ist eine verlässliche Lösung, die Übergaben, Ferien und besondere Situationen verständlich ordnet und Konflikte reduziert.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Bisherigen Umgang und Alltag des Kindes beschreiben
Notieren Sie Betreuung, Schul- oder Kitazeiten, Entfernungen, bisherige Abläufe und die Punkte, an denen es aktuell zu Konflikten kommt.
- 02
Konkrete und kindgerechte Regelung entwickeln
Wochenenden, Wochentage, Ferien, Feiertage, Übergaben und Kommunikation sollten so konkret geregelt werden, dass beide Eltern den Ablauf zuverlässig umsetzen können.
- 03
Einigung absichern oder gerichtliche Klärung vorbereiten
Ist eine Vereinbarung nicht tragfähig, kann eine verbindliche Regelung erforderlich werden. Dafür müssen die Bedürfnisse des Kindes und die praktischen Möglichkeiten nachvollziehbar dargestellt werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- vorhandene Umgangsvereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse
- Kalender oder Übersicht zum bisherigen Umgang und zu ausgefallenen Terminen
- Angaben zu Schule, Betreuung, Ferien und regelmäßigen Aktivitäten des Kindes
- relevante sachliche Korrespondenz zwischen den Eltern oder mit beteiligten Stellen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wem steht das Umgangsrecht zu?
Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Zugleich ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Maßstab für die konkrete Ausgestaltung bleibt die Situation des Kindes.
Kann das Familiengericht den Umgang genau regeln?
Ja. Das Familiengericht kann Umfang und Ausübung des Umgangs näher bestimmen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss setzt voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Was gilt bei Streit über Übergaben oder Ferien?
Solche Punkte sollten möglichst konkret und praktikabel geregelt werden. Welche Verteilung angemessen ist, hängt unter anderem von Alter, Betreuung, Entfernung, Bindungen und dem bisherigen Ablauf ab.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Wechselmodell kann als Umgangsregelung angeordnet werden
Maßstab ist das Kindeswohl im Einzelfall. Ein erheblich konfliktbelastetes Elternverhältnis kann gegen das Wechselmodell sprechen.
Wechselmodell trotz früherer Sorgerechtsentscheidung prüfen
Eine frühere Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bindet das Gericht nicht bei der späteren Ausgestaltung des Umgangs.
Umgangsregelungen müssen konkret sein
Soll eine Umgangsregelung durchsetzbar sein, müssen Art, Ort und Zeit des Umgangs hinreichend genau bestimmt werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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