Erste Orientierung

Umgangsrecht verlässlich regeln

Eine Umgangsregelung muss zum Alter, Alltag und zu den Bindungen des Kindes passen. Ziel ist eine verlässliche Lösung, die Übergaben, Ferien und besondere Situationen verständlich ordnet und Konflikte reduziert.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Bisherigen Umgang und Alltag des Kindes beschreiben

    Notieren Sie Betreuung, Schul- oder Kitazeiten, Entfernungen, bisherige Abläufe und die Punkte, an denen es aktuell zu Konflikten kommt.

  2. 02

    Konkrete und kindgerechte Regelung entwickeln

    Wochenenden, Wochentage, Ferien, Feiertage, Übergaben und Kommunikation sollten so konkret geregelt werden, dass beide Eltern den Ablauf zuverlässig umsetzen können.

  3. 03

    Einigung absichern oder gerichtliche Klärung vorbereiten

    Ist eine Vereinbarung nicht tragfähig, kann eine verbindliche Regelung erforderlich werden. Dafür müssen die Bedürfnisse des Kindes und die praktischen Möglichkeiten nachvollziehbar dargestellt werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vorhandene Umgangsvereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse
  • Kalender oder Übersicht zum bisherigen Umgang und zu ausgefallenen Terminen
  • Angaben zu Schule, Betreuung, Ferien und regelmäßigen Aktivitäten des Kindes
  • relevante sachliche Korrespondenz zwischen den Eltern oder mit beteiligten Stellen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wem steht das Umgangsrecht zu?

Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Zugleich ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Maßstab für die konkrete Ausgestaltung bleibt die Situation des Kindes.

Kann das Familiengericht den Umgang genau regeln?

Ja. Das Familiengericht kann Umfang und Ausübung des Umgangs näher bestimmen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss setzt voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Was gilt bei Streit über Übergaben oder Ferien?

Solche Punkte sollten möglichst konkret und praktikabel geregelt werden. Welche Verteilung angemessen ist, hängt unter anderem von Alter, Betreuung, Entfernung, Bindungen und dem bisherigen Ablauf ab.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Familienrecht

Verfahrenswert, Art des Verfahrens und gerichtliche Kostenentscheidung prägen den Kostenrahmen. Verfahrenskostenhilfe kann in Betracht kommen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

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