Erste Orientierung

Ehevertrag und Vereinbarungen sorgfältig vorbereiten

Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sollte die konkrete Lebens- und Vermögenssituation ausgewogen abbilden. Ziele, wirtschaftliche Folgen und notwendige Form müssen vor der Unterzeichnung geklärt sein.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Ziele und Regelungsbedarf offen benennen

    Klären Sie, welche Punkte zu Vermögen, Zugewinn, Unterhalt, Versorgung, Immobilie oder Unternehmen geregelt werden sollen und welche Interessen beiden Seiten wichtig sind.

  2. 02

    Wirtschaftliche Grundlagen vollständig offenlegen

    Eine tragfähige Vereinbarung setzt voraus, dass Vermögen, Einkommen, Verbindlichkeiten und die absehbare Lebensplanung nachvollziehbar dokumentiert werden.

  3. 03

    Entwurf prüfen und notarielle Umsetzung vorbereiten

    Regelungen sollten verständlich, ausgewogen und aufeinander abgestimmt sein. Wo notarielle Beurkundung erforderlich ist, muss der endgültige Entwurf rechtzeitig mit dem Notariat abgestimmt werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vorhandene Vertrags- oder Vereinbarungsentwürfe
  • Übersicht zu Vermögen, Immobilien, Unternehmen und Verbindlichkeiten
  • Einkommens-, Steuer- und Versorgungsunterlagen
  • bestehende Eheverträge, Darlehensverträge und sonstige relevante Vereinbarungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?

Ja. § 1408 BGB erlaubt Ehegatten, ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag zu regeln und den Güterstand auch nach der Eheschließung zu ändern.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Nach § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten notariell beurkundet werden. Auch bei anderen familienrechtlichen Vereinbarungen können besondere Formvorschriften gelten.

Kann in einer Vereinbarung alles frei geregelt werden?

Die Vertragsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Inhalt, Entstehungssituation und Auswirkungen der Regelungen müssen rechtlich geprüft werden; einzelne Bereiche unterliegen zudem besonderen gesetzlichen Anforderungen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Familienrecht

Verfahrenswert, Art des Verfahrens und gerichtliche Kostenentscheidung prägen den Kostenrahmen. Verfahrenskostenhilfe kann in Betracht kommen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben