Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Ehevertrag und Vereinbarungen sorgfältig vorbereiten
Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sollte die konkrete Lebens- und Vermögenssituation ausgewogen abbilden. Ziele, wirtschaftliche Folgen und notwendige Form müssen vor der Unterzeichnung geklärt sein.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Ziele und Regelungsbedarf offen benennen
Klären Sie, welche Punkte zu Vermögen, Zugewinn, Unterhalt, Versorgung, Immobilie oder Unternehmen geregelt werden sollen und welche Interessen beiden Seiten wichtig sind.
- 02
Wirtschaftliche Grundlagen vollständig offenlegen
Eine tragfähige Vereinbarung setzt voraus, dass Vermögen, Einkommen, Verbindlichkeiten und die absehbare Lebensplanung nachvollziehbar dokumentiert werden.
- 03
Entwurf prüfen und notarielle Umsetzung vorbereiten
Regelungen sollten verständlich, ausgewogen und aufeinander abgestimmt sein. Wo notarielle Beurkundung erforderlich ist, muss der endgültige Entwurf rechtzeitig mit dem Notariat abgestimmt werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- vorhandene Vertrags- oder Vereinbarungsentwürfe
- Übersicht zu Vermögen, Immobilien, Unternehmen und Verbindlichkeiten
- Einkommens-, Steuer- und Versorgungsunterlagen
- bestehende Eheverträge, Darlehensverträge und sonstige relevante Vereinbarungen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?
Ja. § 1408 BGB erlaubt Ehegatten, ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag zu regeln und den Güterstand auch nach der Eheschließung zu ändern.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Nach § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten notariell beurkundet werden. Auch bei anderen familienrechtlichen Vereinbarungen können besondere Formvorschriften gelten.
Kann in einer Vereinbarung alles frei geregelt werden?
Die Vertragsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Inhalt, Entstehungssituation und Auswirkungen der Regelungen müssen rechtlich geprüft werden; einzelne Bereiche unterliegen zudem besonderen gesetzlichen Anforderungen.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Grundsätze zur Kontrolle von Eheverträgen
Der BGH hat Leitlinien entwickelt, nach denen Eheverträge bei Vertragsschluss und bei späterer Berufung auf ihre Regelungen kontrolliert werden.
Zugewinnausschluss und Ausübungskontrolle
Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich weitgehend gestaltbar; besondere Umstände können dennoch eine Kontrolle der Rechtsausübung erfordern.
Ehevertrag als Gesamtregelung prüfen
Einzelne Klauseln, die Rangordnung der Scheidungsfolgen und eine salvatorische Klausel müssen im Zusammenhang des gesamten Vertrags bewertet werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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