Erste Orientierung

WEG-Beschlüsse und Eigentümerfragen prüfen

Bei Wohnungseigentum greifen Teilungserklärung, Beschlüsse und gesetzliche Regeln ineinander. Besonders bei einem streitigen Beschluss ist eine vollständige und frühe Prüfung wichtig.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Beschluss und Versammlungsunterlagen sichern

    Beschlusssammlung, Einladung, Tagesordnung, Protokoll und Datum der Beschlussfassung sollten vollständig vorliegen.

  2. 02

    Gemeinschaftsordnung und Vorgeschichte prüfen

    Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftspläne und frühere Beschlüsse können für die Einordnung entscheidend sein.

  3. 03

    Fristen und Ziel festlegen

    Es ist zu klären, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist oder eine Beschlussklage rechtzeitig vorbereitet werden muss.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Einladung, Tagesordnung und Versammlungsprotokoll
  • genauer Wortlaut des Beschlusses und Datum der Beschlussfassung
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Wirtschaftsplan, Abrechnung, Angebote oder sonstige Unterlagen zum Streitpunkt

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wie kann ein Beschluss gerichtlich überprüft werden?

Nach § 44 WEG kann ein Wohnungseigentümer insbesondere Anfechtungs-, Nichtigkeits- oder Beschlussersetzungsklage erheben. Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Welche Fristen gelten für die Anfechtung?

Nach § 45 WEG muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.

Welche Unterlagen sind außer dem Protokoll wichtig?

Häufig sind auch Einladung, Tagesordnung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die dem Beschluss zugrunde liegenden Angebote oder Abrechnungen erforderlich.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Mietrecht

Der Streitwert richtet sich nach dem konkreten Anspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig auch das Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite einzubeziehen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben