Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Pflichtteilsansprüche prüfen
Wer von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche haben. Für die Prüfung sind Familienverhältnisse, Nachlasswert und Verfügungen entscheidend.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Berechtigung einordnen
Klären Sie Verwandtschaft, Familienstand, gesetzliche Erbfolge und den Inhalt der Verfügung von Todes wegen.
- 02
Auskunft und Nachlasswert prüfen
Für die Berechnung müssen Bestand und Wert des Nachlasses nachvollziehbar erfasst werden.
- 03
Ansprüche und Einwendungen bewerten
Neben der Höhe sind Fristen, frühere Zuwendungen und mögliche Ergänzungsansprüche oder Einwendungen zu prüfen.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Testament oder Erbvertrag
- Personenstandsurkunden
- Nachlassverzeichnis und Wertunterlagen, soweit vorhanden
- Korrespondenz mit Erben oder anderen Beteiligten
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Ist der Pflichtteil ein Anteil am Nachlass?
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und keine unmittelbare Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen.
Kann auch eine Schenkung eine Rolle spielen?
Bestimmte lebzeitige Schenkungen können bei der Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant sein.
Welche Auskunft kann verlangt werden?
Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Umfang, Wertermittlung und ein mögliches notarielles Nachlassverzeichnis sind im Einzelfall zu prüfen.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Notarielles Nachlassverzeichnis muss vollständig sein
Ein Notar darf sich nicht auf Angaben des Erben beschränken, sondern muss den Nachlass eigenständig und sorgfältig ermitteln.
Verkaufspreis kann für den Nachlasswert wichtig sein
Wird ein Nachlassgegenstand nach dem Erbfall verkauft, kann der Erlös ein wichtiges Indiz für seinen Wert am Todestag sein.
Wohnrecht und Zehnjahresfrist
Ob die Pflichtteilsergänzungsfrist beginnt, hängt davon ab, wie umfassend der Schenker das Grundstück tatsächlich weiter nutzen kann.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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