Erste Orientierung

Pflichtteilsansprüche prüfen

Wer von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche haben. Für die Prüfung sind Familienverhältnisse, Nachlasswert und Verfügungen entscheidend.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Berechtigung einordnen

    Klären Sie Verwandtschaft, Familienstand, gesetzliche Erbfolge und den Inhalt der Verfügung von Todes wegen.

  2. 02

    Auskunft und Nachlasswert prüfen

    Für die Berechnung müssen Bestand und Wert des Nachlasses nachvollziehbar erfasst werden.

  3. 03

    Ansprüche und Einwendungen bewerten

    Neben der Höhe sind Fristen, frühere Zuwendungen und mögliche Ergänzungsansprüche oder Einwendungen zu prüfen.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Testament oder Erbvertrag
  • Personenstandsurkunden
  • Nachlassverzeichnis und Wertunterlagen, soweit vorhanden
  • Korrespondenz mit Erben oder anderen Beteiligten

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Ist der Pflichtteil ein Anteil am Nachlass?

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und keine unmittelbare Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen.

Kann auch eine Schenkung eine Rolle spielen?

Bestimmte lebzeitige Schenkungen können bei der Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant sein.

Welche Auskunft kann verlangt werden?

Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Umfang, Wertermittlung und ein mögliches notarielles Nachlassverzeichnis sind im Einzelfall zu prüfen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Erbrecht

Nachlasswert, Erbquote und Umfang der Auseinandersetzung können den Gegenstands- oder Verfahrenswert beeinflussen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

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